Technische Angaben für Prospektbeilagen
Im Folgenden finden Sie alle für die Produktion und Anlieferung relevanten technischen Angaben.
Format
- Minimal 10,5 X 14,8 cm I Maximal 23 X 33 cm
Gewicht
- 50 g, höhere Gewichte bis 100 g auf Anfrage
Falzarten
- Mehrseitige Beilagen können nur als Kreuz-, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet werden.
- Zickzack- und Altarfalz sowie Kreis-, Oval- oder ähnliche Sonderiormate lassen sich nicht verarbeiten.
- Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 müssen den Falz auf der langen Seite haben.
Papiergewicht
- Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Gewicht von 3 g (Papiergewicht von 170 g/m2) nicht unterschreiten.
- Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A4 müssen ein Gewicht von mindestens 8 g (Papiergewicht von 120 g/m2) aufweisen.
- Bei Einzelblättern oder niederem Papiergewicht sind Doppelbelegungen nicht auszuschließen.
Beilagen mit Beiklebern oder Warenproben
- Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen, bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage, anzukleben.
- Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten bzw. mit eingeklebten Warenproben ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
Anlieferungszustand
- Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein und in der Art beschaffen sein, dass eine industrielle Weiterverarbeitung ohne manuelle Eingriffe möglich ist. Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird ggf. in Rechnung gestellt.
- Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
- Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
Palettierung
- Die Beilagen müssen auf Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen eine Ladehöhe von 120 cm nicht überschreiten.
- Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.
- Jede Palette muss deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- a) Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben
- b) Erscheinungstermin
- c) Auftraggeber der Beilage
- d) Beilagentitel oder Motiv der Beilage
- e) Absender und Empfänger
- f) Anzahl der Paletten
- g) Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
- h) Stückzahl der Beilagen je Palette
Lieferschein
- Jeder Anlieferung muss ein Lieferschein analog zur Palettenkarte beiliegen.
- Der Lieferschein soll textgleich zur Palettenkarte lauten.
Teilbelegungen
- Die Unterbringung in genau begrenzten Teilauflagen erfolgt bestmöglich. Geringfügige Gebietsabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Für alleTeilbelegungen behält sich der Verlag ein Schieberecht vor. Auflagenhöhe auf Anfrage.
Sonstige Angaben
Anlieferungstermine/Rücktrittstermine
- 3 Werktage vor dem vereinbarten Beilegetermin frei Haus (Mo. bis Do. 8 bis 16 Uhr, Fr. 8 bis 13 Uhr), frühestens jedoch 14 Tage vorher. Letzter Rücktrittstermin 14 Tage vor Erscheinen.
- Bei Storno nach dem Rücktrittstermin oder bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.
Aufmachung
- Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, und kombinierte Beilagen von 2 oder mehr Werbungtreibenden werden nicht angenommen.
- Prospekte mit mehreren Blättern gelten nur dann als eine Beilage, wenn sie geheftet, geleimt oder kuvertiert sind.
Konkurrenzauschluss und Alleinbelegung
- ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Liegen mehrere Beilagenaufträge für eine Ausgabe vor, können aus technischen Gründen verschiedene Prospekte ineinander gelegt werden.
Beilagenhinweis
- In der Tageszeitung erscheint ein kostenloser Beilagenhinweis.
- Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters bindend. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg.
- Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitung und Zeitschriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages.
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